Artikel-Informationen
erstellt am:
28.05.2021
zuletzt aktualisiert am:
19.09.2022
"Dieses Projekt ist beispielhaft, um Dörfer zukunftsorientiert aufzustellen und zusätzlich neue Bedarfe, wie Homeoffice, Co-Working-Spaces und Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch auf dem Land modern anzubieten", sagte Dinah Stollwerck-Bauer, Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, während der Bescheidübergabe. Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser stand der Kirchengemeinde im Vorfeld unterstützend und beratend bei der Antragsstellung und Bewilligung des Projekts zur Seite.
Informationen zur Förderrichtlinie:
Der ländliche Raum ist Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum für viele Menschen. Um den Weggang junger Menschen zu verhindern und gleichzeitig das Umfeld der Dorfbevölkerung zu verbessern, bedarf es unterschiedlicher Instrumente der Strukturförderung, die sowohl neue Ideen für Entwicklungskonzepte liefern als auch einen finanziellen Anreiz geben. Ziel der Maßnahme „Basisdienstleistungen“ ist, die Grundversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum sicherzustellen und die Lebensqualität vor Ort zu erhalten. Beispiele für eine Förderung sind Dorf- oder Nachbarschaftsläden, Nah- und Grundversorgungseinrichtungen, Dienstleistungen zur Mobilität oder Einrichtungen für einzelne Bevölkerungsgruppen. Fördermittel können sowohl öffentliche als auch private Antragssteller erhalten.
Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz >>
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28.05.2021
zuletzt aktualisiert am:
19.09.2022