Niedersachsen klar Logo

Kirchengemeinde in Immensen erhält Förderung für Gemeindezentrum

Land unterstützt Neubau mit 100.000 Euro


Am Donnerstag, 27. Mai, überreichte die Niedersächsische Agrarministerin Barbara Otte-Kinast im Beisein von Dinah Stollwerck-Bauer, Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, virtuell einen Förderbescheid an die Ev.-luth. St. Antonius-Kirchengemeinde in Immensen für ein neues Gemeindezentrum. Pastor Thorsten Leißer nahm diesen dankend entgegen. Barbara Otte-Kinast betonte: „Ich freue mich, dass wir die engagierten Menschen vor Ort finanziell unterstützen können. Unser Ziel ist es, eine nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. Deshalb ist der Ansatz von Immensen, Jung und Alt in dem neuen Zentrum zusammen zu bringen, vorbildlich.“ Der Neubau in dem Ortsteil der Stadt Lehrte soll neben dem bereits bestehenden Dorfladen erfolgen. Das Gesamtkonzept für Familien und Senioren sieht neben Mutter-Kind-Gruppen auch Co-Working-Plätze für mobiles Arbeiten vor. Die Fördersumme beträgt 100.000 Euro. Die Finanzierung des Projektes wird durch eine Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) möglich.

"Dieses Projekt ist beispielhaft, um Dörfer zukunftsorientiert aufzustellen und zusätzlich neue Bedarfe, wie Homeoffice, Co-Working-Spaces und Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch auf dem Land modern anzubieten", sagte Dinah Stollwerck-Bauer, Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, während der Bescheidübergabe. Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser stand der Kirchengemeinde im Vorfeld unterstützend und beratend bei der Antragsstellung und Bewilligung des Projekts zur Seite.

  Bildrechte: ML
Förderbescheidübergabe an die Kirchengemeinde Immensen für neues Gemeindezentrum

Informationen zur Förderrichtlinie:
Der ländliche Raum ist Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum für viele Menschen. Um den Weggang junger Menschen zu verhindern und gleichzeitig das Umfeld der Dorfbevölkerung zu verbessern, bedarf es unterschiedlicher Instrumente der Strukturförderung, die sowohl neue Ideen für Entwicklungskonzepte liefern als auch einen finanziellen Anreiz geben. Ziel der Maßnahme „Basisdienstleistungen“ ist, die Grundversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum sicherzustellen und die Lebensqualität vor Ort zu erhalten. Beispiele für eine Förderung sind Dorf- oder Nachbarschaftsläden, Nah- und Grundversorgungseinrichtungen, Dienstleistungen zur Mobilität oder Einrichtungen für einzelne Bevölkerungsgruppen. Fördermittel können sowohl öffentliche als auch private Antragssteller erhalten.

Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz >>


Artikel-Informationen

erstellt am:
28.05.2021
zuletzt aktualisiert am:
19.09.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln