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Restaurierte Wandmalereien, Orgel und Räumlichkeiten
Landesbeauftragte besichtigt gefördertes Kloster Möllenbeck und Domäne
Über 1.100 Jahre alt ist das Kloster Möllenbeck und hat eine bewegte Geschichte hinter sich: 896 gestiftet wurde es im 13. Jahrhundert durch einen Brand zerstört – und um 1500 wiederaufgebaut. Genutzt wird es bis heute und gilt mittlerweile als eine der besterhaltenen, spätmittelalterlichen Klosteranlagen. Um das denkmalgeschützte Gebäude für die Zukunft zu bewahren erhielt die evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Möllenbeck zwischen 2010 und 2018 insgesamt 403.957 Euro Fördergelder für sieben Maßnahmen, darunter die Orgelsanierung, Restaurierung von Wandmalereien und Räume für Veranstaltungen. „Es ist gut zu sehen, wie hier durch LEADER- und Kulturerbe-Förderung für einen historisch bedeutsamen Ort ein Weg in eine neue Zukunft gestaltet werden konnte“, freut sich Landesbeauftragte Heike Fliess bei einer Führung von Pastorin Ute Schulz. Auch die benachbarte Domäne Möllenbeck erhielt in der Vergangenheit eine Förderung über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für die Weiterentwicklung des Betriebes und damit verbundene, umfassende Sanierungsmaßnahmen.
Hintergrund Domänenverwaltung
Der Begriff "Domäne" ist im 18. Jahrhundert entstanden und leitet sich aus dem altlateinischen Dominium (mittellateinisch: domanium) = herrschaftliches Grundeigentum ab. Später verstand man unter dem Domanium das königliche Gut und unter Dominium das herrschaftliche Gut als Privatbesitz. Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren die Einnahmen eine wesentliche Finanzierungsquelle des Staates. Der Grundbesitz umfasst derzeit landesweit: 11.000 Hektar Domänenfläche und 43.000 Hektar Streubesitz. Acht Domänen mit rund 1.840 Hektar Fläche werden von Amt für regionale Landesentwicklung verwaltet und verpachtet: Eggersen, Haus Escherde, Haus Freden, Grohnde, Memsen, Möllenbeck, Ohsen und Rodenberg. Für landschaftspflegerische Maßnahmen und Gewässerrandstreifen sind zurzeit ca. 90 Hektar aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen. Im Eigentum des Landes sind auch die beiden größten Binnenseen Niedersachsens, das Steinhuder Meer und der Dümmer. Für diese nimmt das Amt für regionale Landesentwicklung die Pflichten und Rechte als Grundstückseigentümerin wahr. Hierzu gehören neben den Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung (einschließlich Entschlammung) auch die privatrechtliche Gestattung von Steg- und Hafenanlagen, Liegeplätzen sowie Slip- und Krananlagen.
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