Bassum erhält Fördermittel für einen Winterrasenplatz des örtlichen Sportvereins
Landesbeauftragte Dinah Stollwerck-Bauer überreicht Förderbescheid in Höhe von 200.000 Euro an Bürgermeister Christian Porsch
HILDESHEIM/BASSUM. – Attraktives Fußballspielen über das ganze Jahr hinweg wird nun in Bassum möglich. Mit 200.000 Euro unterstützt der „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ die Fördermaßnahme zur „Herstellung der Wintertauglichkeit eines Naturrasenplatzes“. Einen entsprechenden Förderbescheid überreichte am heutigen Montag, 22. November 2021, Dinah Stollwerck-Bauer, Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, an Bürgermeister Christian Porsch.
„Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten als Bund-Länder-Programm ist ein kleines, aber wichtiges Instrument, um Städte und ihre Sportvereine attraktiv zu halten. Sportliche Betätigung und das Vereinsleben sind zudem wichtige Faktoren für einen gelungen gemeinschaftlichen Zusammenhalt. Ich freue mich daher, dass wir mit der Förderung eines wintertauglichen Rasenplatzes für den TSV Bassum hierzu beitragen können“, sagte Dinah Stollwerck-Bauer während der Bescheidübergabe.
„Ich freue mich, dass wir die Förderung für den Winterrasenplatz bekommen haben und es so möglich ist, dieses Projekt umzusetzen. Durch den optimierten Unterbau des Platzes bekommen wir ein Sportfeld das deutlich länger nutzbar ist als das bisherige Trainingsfeld. Damit steht der Platz den Sportlern deutlich länger gerade auch in den nasseren Jahreszeiten zur Verfügung. Mein herzlicher Dank gilt dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser", so Christian Porsch.
Das Sanierungsziel ist die Umwandlung eines Naturrasenplatzes in einen Winterrasenplatz. Durch den sehr wasserdurchlässigen Aufbau kann der Platz auch in der nassen Jahreszeit genutzt und die bespielbare Zeit über das Jahr hinweg damit deutlich erhöht werden. Winterrasen ist ein Naturprodukt und klimaregulierend mit uneingeschränkter Haltbarkeit.
Der „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ ist eine Ergänzung zu den Programmen der Städtebauförderung. Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser unterstützt und berät die Städte und Gemeinden im Amtsbezirk im Rahmen dieser Förderrichtlinie sowie der drei Städtebauförderprogramme „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt und Ortskerne“, „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.11.2021
zuletzt aktualisiert am:
23.11.2021
Ansprechpartner/in:
Frau Maren Franzke
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Tourismus
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