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Landkreis Schaumburg erhält weitere Fördergelder für Jugendwerkstatt Hülshagen

Landesbeauftragte Heike Fliess überreicht Bescheide über kommunale Finanzhilfen


Hildesheim. – Das Projekt „Jugendwerkstatt Hülshagen“ wird mit insgesamt 55.303,99 Euro durch das Land Niedersachsen kofinanziert. Landesbeauftragte Heike Fliess vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser überreichte am Montag, 10. Dezember 2018, zwei Förderbescheide an den Schaumburger Landrat Jörg Farr und Projektleiterin Antje Marquardt. „Mit den Geldern der Kofinanzierung von EU-Förderprojekten unterstützt das Land Niedersachsen Kommunen und Landkreise, die für Fördergelder notwendige Eigenanteile aufzubringen. So können im ländlichen Raum viel mehr Projekte geschaffen oder wichtige soziokulturelle Einrichtungen erhalten werden“, erläuterte Fliess bei der Übergabe.

Die Jugendwerkstatt Hülshagen ist eine Jugendhilfeeinrichtung des Landkreises Schaumburg. Ihr Ziel ist es, junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren mit beruflichen Eingliederungshemmnissen und sozialpädagogischem Förderbedarf in den Arbeitsmarkt einzugliedern, unabhängig von Herkunft, Religion oder Geschlecht. Dabei können die Teilnehmenden in den Arbeitsbereichen Garten-, Holz- und Innenausbau erste „Berufserfahrungen“ sammeln, werden individuell gefördert und erlernen so Kenntnisse und Schlüsselqualifikationen, die für die berufliche Integration von Bedeutung sind. Dies soll ihnen ermöglichen, einen selbstbestimmten Lebensentwurf zu entwickeln. Dem Projekt wurden Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen Programmgebiet Stärker entwickelte Region (SER) über die NBank bewilligt.

33 Kommunen in ganz Niedersachsen erhalten in diesem Jahr Hilfen zur Kofinanzierung von EU-Förderprojekten in Höhe von insgesamt rund 8 Millionen Euro. Mit diesem Geld werden finanzschwache und verschuldete Kommunen unterstützt, die selbst nicht in der Lage sind, notwendige Eigenanteile aufzubringen.

„Mit diesem Geld unterstützen wir Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise, die über mehrere Jahre mit starken Einschränkungen ihren Haushalt konsolidiert haben. Das hat allerdings oftmals zur Folge, dass sie aus eigener finanzieller Kraft nicht dazu in der Lage sind, den erforderlichen Eigenanteil für die Erlangung von EU-Fördermitteln aufzubringen“, erläuterte Innenminister Pistorius.

Um diese Spirale zu durchbrechen, habe die Landesregierung bereits in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen, finanzschwachen Kommunen den Weg zu EU-Fördermitteln zu ebnen. „Wir sorgen als Land aktiv dafür, dass Kommunen die Umsetzung zukunftsweisender Projekte überhaupt erst ermöglicht wird. Die Kofinanzierungshilfen kommen dort an, wo sie am dringendsten gebraucht werden“, ergänzte Regionalministerin Honé.

Insgesamt waren von den Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreisen in diesem Jahr 120 Anträge auf Unterstützung beim Niedersächsischen Innenministerium gestellt worden. Davon konnten nun 74 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 7,99 Millionen Euro berücksichtigt werden.

Hintergrund

Seit 2015 werden den besonders finanzschwachen kommunalen Körperschaften in Niedersachsen Kofinanzierungszuweisungen zur Verringerung der Eigenanteile bei Förderungen aus dem ELER, EFRE und ESF (abschließend ausgewählte EU-Förderrichtlinien) in der Förderperiode 2014 – 2020 gewährt.

Voraussetzungen sind eine weit unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft in den drei zurückliegenden, abgeschlossenen Haushaltsjahren sowie die Bewilligung einer Bedarfszuweisung nach § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) wegen einer außergewöhnlichen Lage. Eine außergewöhnliche Lage liegt vor, wenn es der antragstellenden Kommune nicht gelungen ist, die Ergebnisrechnung der Vorjahre ausgeglichen abzuschließen oder wenn aufgelaufene Fehlbeträge in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht wesentlich vermindert werden können.

Zudem konnten im Verfahren 2018 auch Kommunen berücksichtigt werden, die Zins- und Tilgungshilfen nach § 14a ff NFAG erhalten haben.

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