Nächster Schritt für das Raumordnungsverfahren Landesbergen-Mehrum/Nord gemacht
Festlegung des Untersuchungsrahmens abgeschlossen
Vorgesehen ist der Ersatzneubau einer 2-systemigen 380-kV-Freileitung (AC) nach Möglichkeit parallel zur bestehenden Trasse zwischen dem Umspannwerk (UW) Landesbergen über das zu erweiternde Umspannwerk Lehrte oder ein neu zu errichtendes Umspannwerk im Raum Lehrte zum Umspannwerk Mehrum/Nord, zu dem die Firma TenneT TSO GmbH nach dem Bundesbedarfsplangesetz verpflichtet ist.
Inzwischen hat das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL Leine-Weser) als verfahrensführende Behörde den Untersuchungsrahmen für das Vorhaben festgelegt. Der Untersuchungsrahmen und die dazugehörigen Unterlagen sowie die dokumentierte Antragskonferenz sind auf der Internetseite des ArL Leine-Weser ab sofort einsehbar.
Was ist ein Raumordnungsverfahren?
Das Raumordnungsverfahren verfolgt das Ziel, die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Absatz 1 Raumordnungsgesetz). Zuständig dafür ist das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL Leine-Weser) als obere Landesplanungsbehörde. Das Raumordnungsverfahren schließt die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genannten Schutzgüter entsprechend dem Planungsstand ein (vgl. § 10 Absatz 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz). Für das Vorhaben bedeutet dies u.a., dass die möglichen Auswirkungen dieses Vorhabens auf Mensch und Natur untersucht und Trassenalternativen für das Projekt Landesbergen-Mehrum/Nord und Standortalternativen für das neue UW hinsichtlich ihrer Raum- und Umweltverträglichkeit miteinander verglichen und bewertet werden.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat gutachterlichen Charakter und ist bei dem sich daran anschließenden Zulassungsverfahren, dem Planfeststellungsverfahren, zu berücksichtigen. Im Raumordnungsverfahren wird der Raum- und umweltverträglichste Korridor für die Leitung festgelegt. Im späteren Genehmigungsverfahren dann der konkrete Verlauf der Stromleitung mit Masttypen und Maststandorten. Für das Planfeststellungsverfahren ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover zuständig.
Wie geht das Verfahren nun weiter?
Die Vorhabenträgerin erarbeitet die Verfahrensunterlagen, die für die Einleitung des Raumordnungsverfahrens notwendig sind. Wenn dem ArL Leine-Weser die Unterlagen vollständig vorliegen, leitet es das Raumordnungsverfahren ein. Die Einleitung des Raumordnungsverfahrens wird öffentlich bekannt gemacht. Das Beteiligungsverfahren im Rahmen des Raumordnungsverfahrens, an dem sich auch die Öffentlichkeit beteiligen kann, findet voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 statt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.07.2022
zuletzt aktualisiert am:
21.11.2022