Niedersachsen klar Logo

Städtebauförderung: Sulingen erhält Fördermittel zur weiteren Innenstadtentwicklung

Landesbeauftragte Dinah Stollwerck-Bauer überreicht Förderbescheid in Höhe von knapp 300.000 Euro an die allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Birgit Dullin


HILDESHEIM/SULINGEN. – Die Erlebnisvielfalt und Identifikation des Zentrums als Ort des öffentlichen Gesellschaftslebens weiter zu stärken, das wird nun in Sulingen möglich. Mit 300.000 Euro unterstützt die Städtebauförderung diese Erneuerungsmaßnahme im Jahr 2021. Einen entsprechenden Förderbescheid überreichte am heutigen Montag, 22. November 2021, Dinah Stollwerck-Bauer, Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, an die allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Birgit Dullin.

„Die Städtebauförderung als Bund-Länder-Programm ist ein äußerst wichtiges Instrument, um Städte attraktiv zu gestalten und zukunftsfähig aufzustellen. Mit der Innenstadtsanierung kann Sulingen sein Zentrum noch lebendiger und attraktiver gestalten“, sagte Dinah Stollwerck-Bauer während der Bescheidübergabe.

Sulingen wurde in diesem Jahr neu in das Programm „Lebendige Zentren“ der Städtebauförderung aufgenommen. Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme wird über einen Durchführungszeitraum von rund 15 Jahren mit insgesamt knapp fünf Millionen Euro gefördert.

„Ich freue mich sehr darüber, dass wir in das Städtebauförderprogramm aufgenommen werden und, dass ich heute stellvertretend für unseren Bürgermeister einen für die Stadt Sulingen sehr wichtigen Förderbescheid in Empfang nehmen darf“, sagte Dullin.

Die Sanierungsziele zur Aufwertung des Zentrums sind es, den Einzelhandel und Fremdenverkehr zu beleben, die Aufenthalts- und Gestaltungsqualität insgesamt zu verbessern, die „Lange Straße“ als Hauptgeschäftsstraße aufzuwerten, die Grün- und Freiräume (Suleniederung) mit dem Ortskern zu vernetzten und so erlebbarer zu machen, bedarfsgerechte Gemeindeeinrichtungen zu schaffen sowie Infrastruktureinrichtungen nach zu nutzen.

Der Berücksichtigung von Klimabelangen in der Sanierungsplanung wird ein größerer Stellenwert eingeräumt, da alle drei neuen Städtebauförderprogramme seit 2020 dies zur Fördervoraussetzung machen.

Förderbescheidübergabe   Bildrechte: ArL Leine-Weser
Bescheidübergabe (vorne v.l.): Birgit Dullin (allgemeine Vertreterin d. Bürgermeisters Sulingen) und Dinah Stollwerck-Bauer (Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung Leine-Weser)

Hintergrundinformationen:

Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser unterstützt und berät die Städte und Gemeinden im Amtsbezirk von der Antragsstellung bis zum Ende der Sanierung im Rahmen der drei Städtebauförderprogramme „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt und Ortskerne“, „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“. Insgesamt gibt es derzeit 75 Maßnahmen in allen drei Programmen. Diese und weitere Maßnahmen in Sonderförderprogrammen wie beispielsweise der „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ betreut das ArL Leine-Weser derzeit.
Pressemitteilung zum Download

  PM 28 Städtebauförderung Sulingen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.11.2021
zuletzt aktualisiert am:
24.11.2021

Ansprechpartner/in:
Frau Maren Franzke

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Tourismus
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-124
Fax: +49 5121 916970-202

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln