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Hohe Anzahl neuer Stiftungen im Amtsbezirk Leine-Weser in der ersten Jahreshälfte 2018


Hildesheim. – Sie helfen bei Erkrankungen, fördern den Naturschutz oder unterstützen Kunst und Kultur: Ehrenamtliche engagieren sich nicht nur in Vereinen, sondern auch in gemeinnützigen Stiftungen für andere Menschen und eine Vielzahl von Themen. Damit ergänzen sie die Möglichkeiten der öffentlichen Hand nachhaltig, denn sie können die unterschiedlichsten Zwecke fördern und das auch dort, wo öffentliche Fördertöpfe keinen Ansatzpunkt bieten.

Zwischen Januar und Juli 2018 wurden bereits 13 neue Stiftungen im Amtsbezirk der Stiftungsaufsicht im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser anerkannt. Zum Vergleich: 2017 wurden sechs Stiftungen anerkannt, 2016 waren es im ganzen Jahr 14, 2015 insgesamt sogar nur sieben neue Stiftungen. Im gesamten Amtsbezirk gibt es derzeit 654 rechtsfähige Stiftungen, von denen die älteste bereits im Jahr 1284 zur Förderung der Altenhilfe gegründet wurde.

Stiftungszwecke können vielfältig sein: Sie reichen von der Förderung des Tierschutzes oder des Sportes bis zur Förderung von Flüchtlingen oder der Studentenhilfe. Damit ermöglichen sie oft die Unterstützung besonderer regionaler Projekte, die sonst nicht verwirklicht werden könnten. Die Zwecke müssen bereits vor der Anerkennung festgelegt werden und „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern“ (§ 52 Abgabenordnung), um steuerbegünstigt zu sein.

Im Jahr 2018 wurden bis zum 1. August folgende Stiftungen in den Landkreisen Hameln, Hannover, Hildesheim und Schaumburg anerkannt (alphabetische Reihenfolge):

- Bolte Stiftung zur Förderung und Behandlung leukämiekranker Kinder und Jugendlicher (Hannover)

- BRENNEKE – MANK Stiftung Naturschutz und Jagd (Burgwedel)

- Bürgerstiftung Burgwedel (Burgwedel)

- Holger Maack Stiftung (Hannover)

- Hildegard und Gabriele Stuckmann Stiftung (Hannover)

- iF Design Foundation (Hannover)

- Leine-Deister-Stiftung (Gronau (Leine))

- Petra-Hautau-Stiftung (Helpsen)

- Robokind-Robotics for Mankind Stiftung (Hannover)

- Ruth und Dr. Horst Garbe-Stiftung (Hannover)

- Werner-Schlake-Stiftung (Hildesheim) - Werner und Sigrid Frischen Stiftung (Hildesheim)

- „Wir“ mit Begeisterung und Engagement (Hameln)

Die 13 neuen Stiftungen verfügen insgesamt über ein Vermögen von 4.525.000 Euro. Elf von ihnen sind sogenannte „Ewigkeitsstiftungen“. Das bedeutet, dass das anfänglich gestiftete Grundvermögen nicht angetastet werden darf, sondern lediglich die Erträge des Vermögens für die Erfüllung des Stiftungszweckes zur Verfügung stehen. Eine der beiden übrigen Stiftungen ist eine Verbrauchsstiftung: Das Stiftungsvermögen muss hier für die festgelegten Zwecke nach mindestens zehn Jahren aufgebraucht sein. Diese Stiftungsart gibt es erst seit 2013. Auch Mischformen sind möglich, wie es auch bei einer der neu anerkannten Stiftungen der Fall ist.

Hintergrundinformationen Stiftungsanerkennung

Bei der Stiftungsanerkennung prüft die Stiftungsaufsicht, ob die Satzung und das sogenannte „Stiftungsgeschäft“, in dem Details zum Vorhaben genannt werden müssen, alle rechtlichen Kriterien erfüllen. Dazu berät die Stiftungsaufsicht angehende Stifter auch gerne schon vorab, um den Stiftern den aufwändigen Gründungsprozess zu vereinfachen. Sollte die künftige Stiftung als gemeinnützig anerkannt werden wollen, muss sie die Allgemeinheit selbstlos fördern. Dafür muss sie vor der offiziellen Anerkennung eine Bestätigung des zuständigen Finanzamtes vorlegen. Künftige Vorstandsmitglieder müssen außerdem unterschreiben, dass sie ihren Posten wahrnehmen werden. Erst dann liegen alle Unterlagen für die Anerkennung vor. Sie wird nun mit einem Bescheid samt gesiegeltem Stiftungsgeschäft und Satzung ausgesprochen. Für gemeinnützige Stifter entstehen dabei keine Kosten.

Hintergrundinformationen Stiftungsaufsicht

Die Stiftungsaufsicht berät angehende Stifter bei der Anerkennung und führt diese anschließend durch. Außerdem bearbeitet sie Satzungsänderungen, zum Beispiel bei Veränderungen innerhalb der Stiftung. Bei bereits bestehenden Stiftungen wird anhand von Jahresberichten jährlich geprüft, ob die Mittel der Stiftung für die vorgesehenen Zwecke ausgegeben wurden und ob die Stiftungen somit rechtlich zulässig funktionieren und dem Stifterwillen entsprechend handeln.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN
Pressemitteilung zum Download

  PM 22 Stiftungsanerkennungen 2018

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.08.2018

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