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Bassum erhält Förderung für Naturbad und Wohnmobilstellplätze

Landesbeauftragte Dinah Stollwerck-Bauer überreicht zwei Förderbescheide in Höhe von insgesamt rund 630.000 Euro an Bürgermeister Christian Porsch


Sulingen. – Am Montag, 07. Juni 2021, überreichte Dinah Stollwerck-Bauer, Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, virtuell zwei Förderbescheide mit einem Zuwendungsvolumen von insgesamt rund 630.000 Euro für die Sanierung des Naturbades und die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen am Stiftspark an Christian Porsch, Bürgermeister der Stadt Bassum, im Beisein von Norbert Lyko, erster Stadtrat, und Volker Meyer, Landtagsabgeordneter im Wahlkreis Syke.

„Die Strukturförderung im ländlichen Raum ist ein wichtiges Förderinstrument, um die Lebensqualität vor Ort attraktiv zu halten. Mit der Sanierung des Naturbads und der Errichtung der Wohnmobilstellplätze ergänzen sich hier ganz hervorragend zwei Projekte aus den Maßnahmen Basisdienstleistungen und Tourismus, um das Areal des Stiftparks aufzuwerten – ein gelungenes Gesamtprojekt für noch mehr Aufenthaltsqualität“, sagte Dinah Stollwerck-Bauer im Rahmen der Bescheidübergabe.

„Dank der Fördermittel wird es gelingen, den Bassumerinnen und Bassumern, sowie Tagestouristen ein attraktives Naherholungsgebiet zu bieten. Das Gebiet umfasst neben dem Stift, die Stiftskirche, den Stiftpark, der bereits durch ZILE-Mittel als Reisegarten aufgewertet wurde und jetzt durch die aufeinander abgestellten ZILE-Förderungen ein tolles Naturbad. Ein solches Bad ist auch überregional nicht so schnell zu finden und entspricht dem ökologischen Ideen der Stadt Bassum in vollem Umfang“, sagte Christian Porsch.

  Bildrechte: ArL Leine-Weser
Bescheidübergabe an die Stadt Bassum

Mit einer Fördersumme von 454.498,32 Euro unterstützt das Amt für regionale Landesentwicklung die Sanierung des Naturbads. Für das derzeitige Sanitärgebäude plant die Stadt Bassum, einen zeitgemäßen Ersatzbau mit Gründach und ansprechender Fassade aus Stein und Holz zu errichten. Der etwas versteckt liegende Eingangsbereich soll eher mittig verlagert und aufgewertet werden. Zur Sicherheit beim Schwimmen soll ein Beobachtungsturm für Rettungskräfte entstehen. Die schon bröckelnde Fassade des Technikgebäudes soll weiterhin erneuert werden. Dieses Projekt, das aus der ZILE-Richtlinie Basisdienstleistungen gefördert wird, hat eine Laufzeit bis April 2024.

Weiterhin soll das Gesamtareal aus Stift, Stiftspark und Naturbad aufgewertet werden. Hierzu sollen ausgehend vom Parkplatz der Eingangsbereich in Form eines wegweisenden Eingangsportals in den Stiftspark und zum Naturbad aufgewertet und ein neuer Zugang mit Brücke angelegt werden. Zudem werden die Wegeführung ausgebaut und sechs Wohnmobilstellplätze errichtet. Dieses Projekt wird mit 175.439,01 Euro aus der ZILE-Richtlinie Tourismus gefördert und hat eine Laufzeit bis Anfang 2023.

Strukturförderung im ländlichen Raum – ZILE-Richtlinien Basisdienstleistungen und Tourismus:
Der ländliche Raum ist Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum für viele Menschen. Um den Weggang junger Menschen zu verhindern und gleichzeitig das Umfeld der Dorfbevölkerung zu verbessern, bedarf es unterschiedlicher Instrumente der Strukturförderung, die sowohl neue Ideen für Entwicklungskonzepte liefern als auch einen finanziellen Anreiz geben.

Ziel der Maßnahme „Basisdienstleistungen“ ist, die Grundversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum sicherzustellen und die Lebensqualität vor Ort zu erhalten. Beispiele für eine Förderung sind Dorf- oder Nachbarschaftsläden, Nah- und Grundversorgungseinrichtungen, Dienstleistungen zur Mobilität oder Einrichtungen für einzelne Bevölkerungsgruppen. Fördermittel können sowohl öffentliche als auch private Antragssteller erhalten.

Ziel der Maßnahme „Tourismus“ ist die Stärkung von Infrastrukturen und damit der touristischen Vielfalt, welche eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für den ländlichen Raum hat. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformationen und Ausschilderungen auch unter Umnutzung ungenutzter Bausubstanz.

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Volker Klüche zur Verfügung:

Volker Klüche
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Galtener Straße 16
27232 Sulingen
Tel.: +49 4271 801-172
Fax: +49 4271 801-112
mailto:volker.klueche@arl-lw.niedersachsen.de
www.arl-lw.niedersachsen.de

Pressemitteilung zum Download

  PM 11 Bescheidübergabe Stadt Bassum.pdf

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.06.2021

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