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Erweiterung der Tagespflegeeinrichtung „to hus bi Maren“

Landesbeauftragte Heike Fliess überreicht Zuwendungsbescheid an die Gemeinde Wagenfeld


Sulingen. – Heike Fliess, Landesbeauftragte des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, überreichte am 25. April 2019 an Frau Maren Bergen im Beisein vom Landtagsabgeordneten Karsten Heineking und dem Bürgermeister der Gemeinde Wagenfeld, Matthias Kreye, einen Zuwendungsbescheid für die Erweiterung der bestehenden Tagespflegeeinrichtung „to hus bi Maren“.

Da die bestehenden Räumlichkeiten den vorhandenen Bedarf der pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen nicht mehr abdecken konnten, wird nun durch den Neubau eine zusätzliche Gruppe mit 15 Personen eingerichtet.

Landesbeauftragte Heike Fliess betonte im Rahmen der Übergabe die besondere Bedeutung des Projektes: „Der demografische Wandel fordert insbesondere den ländlichen Raum heraus. Die Initiative leistet mit der Schaffung einer Tagespflegeeinrichtung einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, hierauf Entlastung zu finden. Ziel der Erweiterung ist es, dass älteren Menschen eine adäquate Lebensqualität ermöglicht wird.“

Der Neubau wird mit der Höchstzuwendung in Höhe von 200.000,00 € gefördert. Diese wird aus Landes- und Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ gewährt.

Ermöglicht wurde dies durch die Fördermaßnahme „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“. Der Erweiterungsbau wird nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) gefördert. Danach können u. a. Investitionen in die Erweiterung vorhandener Unternehmen gefördert werden deren Zweck die Anforderung an die Grundversorgung erfüllt.

Mit diesem Programm können seit 2017 Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel, Dienstleistungen) oder auch Existenzgründer gefördert werden. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe bzw. Einrichtungen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro. Voraussetzung ist, das Unternehmen dient der Grund-versorgung. Mit Grundversorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der ländlichen Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des regelmäßigen aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden Bedarfs gemeint.
 
Heike Fliess, Landesbeauftragte des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, überreichte am 25. April 2019 einen Zuwendungsbescheid für die Erweiterung der bestehenden Tagespflegeeinrichtung „to hus bi Maren“
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