Flurbereinigung Sulinger Moor: Wegebau beginnt in Kürze
Landesbeauftragte Stollwerck-Bauer überreicht Förderbescheid in Höhe von 392.250 Euro an Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Schlamann
Sulingen. – Am dritten Tag ihrer Sommerreise, Donnerstag, 1. Juli 2021, machte Dinah Stollwerck-Bauer, Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, unter anderem eine Radtour entlang des Sulinger Moors. Diese nahm sie zum Anlass, auch einen Förderbescheid mit einem Zuwendungsvolumen von 392.250 Euro an Erich Schlamann, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Sulinger Moor, im Beisein von Dirk Rauschkolb, Bürgermeister der Stadt Sulingen für den Ausbau von landwirtschaftlichen Wegen zu überreichen.
„Die Flurbereinigung ist ein wichtiges Instrument für die Entwicklung des ländlichen Raums und bedeutet zugleich ein enormes Zusammenwirken vieler Akteure vor Ort. Und wenn wir mit einer Förderung, die zum größten Teil aus EU-Mitteln besteht, rund um dieses schöne Naturschutzgebiet Sulinger Moor etwas zur Aufwertung beitragen können, freut es mich umso mehr“, sagte Dinah Stollwerck-Bauer im Rahmen der Bescheidübergabe.
Im Flurbereinigungsverfahren Sulinger Moor sollen noch in diesem Sommer am Rande der Ortschaften Brünhausen und Coldewey Wege auf einer Länge von etwa dreieinhalb Kilometern mit einem Volumen von rund 500.000 Euro ausgebaut werden. Im nächsten Jahr folgt der Ausbau von Wirtschaftswegen im mittleren und südlichen Teil des Verfahrens.
Erich Schlamann zeigte sich sehr erfreut: „Ohne das Flurbereinigungsverfahren wäre ein Ausbau der schlechten Wirtschaftswege nicht umsetzbar gewesen. Die gute Zusammenarbeit mit dem Amt für regionale Landesentwicklung in Sulingen trägt jetzt die ersten realen Früchte.“
Das Verfahrensgebiet der Flurbereinigung umfasst 918 Hektar und 259 Teilnehmer. Für das gesamte Verfahren sind Wegebaumaßnahmen im Umfang von rund zehn Kilometern vorgesehen. Hierfür sind Kosten in Höhe von rund einer Million Euro veranschlagt. Diese Kosten werden mit 75 Prozent bezuschusst. Die Mittel stellen die Europäische Union, der Bund sowie das Land Niedersachsen bereit. Die erforderliche Eigenleistung erbringt die Stadt Sulingen.
Flurbereinigung:
Die Hauptaufgabe der Flurbereinigung ist die Bodenordnung, um divergierende Nutzungsansprüche an den Grund und Boden zu entflechten, bedarfsgerechte Grundstücke auszuweisen und landeskulturelle Nachteile zu beheben. Daneben haben Flurbereinigungen den Auftrag, zur Landentwicklung Anlagen zur Verbesserung der Infrastruktur, des Bodenschutzes sowie Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung und zur Dorferneuerung herzustellen.
Die Maßnahmen werden in Niedersachsen durch Mittel der EU, des Bundes und des Landes Niedersachsen gefördert.
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Thomas Baalmann zur Verfügung:
Thomas Baalmann
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Galtener Straße 16
27232 Sulingen
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Artikel-Informationen
erstellt am:
08.07.2021
zuletzt aktualisiert am:
05.07.2021