Kofinanzierungshilfen für finanzschwache Kommunen
Neues Förderprogramm zur Verringerung der Eigenanteile bei Förderungen aus den EU-Fonds ELER, EFRE, ESF und EMFF (ausgewählte Richtlinien) sowie den Interreg-Programmen A, B, Europe in Kraft gesetzt.
Voraussetzungen für eine Förderung
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen für eine kommunale Kofinanzierung sind, dass
- die geplante Maßnahme der Kommune durch eine der abschließend genannten Förderrichtlinien zu den EU-Fonds oder eines der Interreg-Programme A, B, Europe gefördert wird,
- die Förderung durch den Hauptzuwendungsgeber zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Kofinanzierungszuwendung nach dieser Richtlinie noch nicht bewilligt worden ist und
- die antragstellende Kommune eine weit unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft in einem zurückliegenden dreijährigen Zeitraum (abgeschlossenes Haushaltsjahr einschließlich zwei vorhergehende Haushaltsjahre) in ihrer Gemeindegrößenklasse aufweist.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Zuwendung bezieht sich auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß der jeweiligen Förderrichtlinie der Hauptzuwendung. Die Richtlinie sieht vor, dass der von den Kommunen zu erbringende Eigenanteil mindestens 15 % der förderfähigen Ausgaben beträgt. Die Zuwendung aus der Richtlinie, die Hauptzuwendung aus dem EU-Förderantrag und etwaige Drittmittel betragen 85% der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe einer Kofinanzierungszuwendung ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 500 000 Euro je Vorhaben begrenzt. Die Untergrenze für Kofinanzierungszuwendungen je Vorhaben liegt bei 25 000 Euro.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch die Ämter für regionale Landesentwicklung, die potenziellen Antragstellern auch beratend zur Seite stehen. Anträge können ab sofort beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser in schriftlicher Form gestellt werden. Antragsstichtag ist der 1. Oktober 2022.
Ansprechpartner im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Herr Stephan Grenz
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Frau Anja Krutwa
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Weiterführende Informationen
Hintergrund der Richtlinie „Kofinanzierungshilfen“ ist, dass die meisten EU-Förderprogramme für Investitionen oder Projekte keine Vollfinanzierung gewähren, sondern den Einsatz weiterer Finanzierungsquellen außerhalb der EU-Institutionen von bis zu 50 Prozent verlangen. Dieser zweite Finanzierungsteil wird Kofinanzierung genannt und muss nachgewiesen werden, bevor eine EU-Förderung zugesagt wird.
Kofi_2022_RL.pdf
(PDF, 0,13 MB)