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Förderprogramm Zukunftsräume Niedersachsen

Förderprogramm für zentrale Orte in ländlichen Regionen


Das Programm Zukunftsräume richtet sich an niedersächsische Klein- und Mittelstädte sowie Gemeinden und Samtgemeinden in ländlichen Räumen ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist.

Diese Zentren übernehmen wichtige Versorgungsfunktionen für ihr Umland - etwa in den Bereichen medizinische Versorgung, Einzelhandel oder auch Kultur - und fungieren als wesentliche Motoren der regionalen Entwicklung. Ziel des Programms ist die Initiierung stadtregionaler Kooperationen und die Entwicklung von Projekten zu stärken, die dazu beitragen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume zu stärken.


Was wird gefördert:

Projektförderung (Nr. 2.1 der Richtlinie)

Konkrete investive und nicht-investive Projekte zur Stärkung der Ankerfunktion von Grund- und Mittelzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume. Die Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre. Die Förderquote liegt bei 60 %, für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 300.000 Euro.


Beratungsleistungen für die Ausarbeitung förderfähiger Projekte (Nr. 2.2 der Richtlinie)

Hierzu können Sie auf einen Pool von Expertinnen und Experten zurückgreifen. Gefördert werden bis zu 6 Beratungstage je Vorhaben.

Liste der Expertinnen und Experten auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung: https://www.mb.niedersachsen.de/zukunftsraeume-niedersachsen/forderprogramm-zukunftsraume-niedersachsen-178270.html


Förderung von Personalausgaben zur Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich Innenstadt-/Zentrenförderung (Nr. 2.3 der Richtlinie)

Schaffung zusätzlicher Personalressourcen bei den Kommunen, um die eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung zu koordinieren, Projekte zu entwickeln, Fördermittel einzuwerben und Vorhaben strukturiert abzuwickeln. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwei Jahre. Die Förderquote liegt bei 60 %, für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von höchstens 200.000 Euro.


Stichtage

Geplanter Antragsstichtag für die achte Antragsrunde ist der 30. August 2024.

Das dafür notwendige Beteiligungsverfahren zur Richtlinienänderung ist gestartet.

Die Interessensbekundungen sind bis zum 2. August 2024 einzureichen.

Anträge auf eine Personalstelle nach 2.3 der Förderrichtlinie sind in dieser Antragsrunde nicht möglich.




Ansprechpartner im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser

Frau Anja Krutwa

+49 5121 6970-136

anja.krutwa@arl-lw.niedersachsen.de


Herr Matthias Maring

+49 5121 6970-123

matthias.maring@arl-lw.niedersachsen.de


Ein Beispiel für ein bereits gefördertes Projekt ist der "Außerschulische Lernort- Schwarze Kunst in Hoya", ein Teilprojekt des "Interaktiven Zukunftsraums Alte Molkerei". Mit diesem Baustein wird ein Grundstein für ein lebendiges Zentrum in der Samtgemeinde gesetzt: Das Druckereimuseum und weitere Installationen, wie z.B. die offene Jugendarbeit und die regionale Markthalle können realisiert werden. Hier gibt es den Kurzfilm dazu zu sehen.

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