Gesetze zum neuen Stiftungsrecht in Kraft getreten
Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (BGB) ist am 01.07.2023 und das aktualisierte Niedersächsische Stiftungsgesetz (NStiftG) ist zum 01.11.2023 in Kraft getreten. mehr
Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (BGB) ist am 01.07.2023 und das aktualisierte Niedersächsische Stiftungsgesetz (NStiftG) ist zum 01.11.2023 in Kraft getreten. mehr
Am 1.1.2022 ist das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz – LobbyRG) in Kraft getreten. Für Stiftungen kann seitdem eine Registrierungspflicht gem. § 2 des LobbyRG bestehen. mehr
Was ist eine rechtsfähige Stiftung? Wer kann stiften? Wie wird gestiftet? Warum gibt es die Stiftungsaufsicht? Hier finden Sie Antworten. mehr
Stiftungen zum Wohle der Allgemeinheit sind mehr denn je unverzichtbare Partner des Staates bei der Bewältigung diverser Aufgaben im kulturellen, wissenschaftlichen, ökologischen und sozialen Bereich. Stiftungen gestalten die Zukunft und sind ein wichtiger Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements mehr
Alle als rechtfähige anerkannten Stiftungen müssen sich seit 2017 in das Transparenzregister eintragen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Melanie Hartmann
Tel: +49 5121 6970-112
Paula Behne
Tel: +49 5121 6970-118
Sarah-Ann Tönsmeier
Tel: +49 5121 6970-127
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Stiftungsaufsicht
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim