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Eintragungen im Lobbyregister

Am 1. Januar 2022 ist das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz – LobbyRG) in Kraft getreten. Für Stiftungen kann seitdem eine Registrierungspflicht gem. § 2 des LobbyRG bestehen. Wir weisen daher auf das Handbuch für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zur Eintragung in das Lobbyregister vom 1. Januar 2022 hin. Für Auskünfte und Hilfestellungen bei der Eintragung in das Lobbyregister steht Ihnen die registerführende Stelle Referat ID 5 des Deutschen Bundestages zur Verfügung.
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Handbuch zum Download

  Handbuch Lobbyregister

Ansprechpartnerinnen

Melanie Hartmann
Tel: +49 5121 6970-112

Paula Behne
Tel: +49 5121 6970-118

Sarah-Ann Tönsmeier
Tel: +49 5121 6970-127

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Stiftungsaufsicht
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim


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